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   BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 3148.81   

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https://dejure.org/1984,5712
BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 3148.81 (https://dejure.org/1984,5712)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 9 B 3148.81 (https://dejure.org/1984,5712)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 9 B 3148.81 (https://dejure.org/1984,5712)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 3148.81
    Die Abweichungsrüge scheitert bereits daran, daß mit ihr keine Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts aufgezeigt wird, die zu der tragenden Rechtsauffassung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1980 - BVerwG 9 C 2.80 - im Gegensatz stehen könnte, das im Zusammenhang mit der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen ist, nach der sich allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Asylsuchenden ist, kein Anspruch auf Asyl herleiten läßt; ein solcher kann nur in Betracht kommen, wenn der Verfolgerstaat Familienangehörige mit in die Verfolgungsmaßnahmen einbezieht (vgl. Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 3148.81
    Enthält das Vorbringen des Asylsuchenden keine Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Umstände, kann er als Asylberechtigter nicht anerkannt werden, weil schon sein eigenes Vorbringen den geltend gemachten Asylanspruch nicht zu tragen vermag (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 9 C 2.80

    Anforderungen an die Geltendmachung eines verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 3148.81
    Die Abweichungsrüge scheitert bereits daran, daß mit ihr keine Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts aufgezeigt wird, die zu der tragenden Rechtsauffassung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1980 - BVerwG 9 C 2.80 - im Gegensatz stehen könnte, das im Zusammenhang mit der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen ist, nach der sich allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Asylsuchenden ist, kein Anspruch auf Asyl herleiten läßt; ein solcher kann nur in Betracht kommen, wenn der Verfolgerstaat Familienangehörige mit in die Verfolgungsmaßnahmen einbezieht (vgl. Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244).
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